Entlassung

An die Arbeitgeber

  • Kündigung mit Kündigungsfrist: Es ist zwar einfach, ein Kündigungsschreiben mit Kündigungsfrist zu verfassen und dabei die einzuhaltende Kündigungsfrist anzugeben, doch sollten Sie es überlegen, welche Begründung(en) Sie im Falle eines Auskunftsersuchens Ihres Arbeitnehmers vorbringen werden. Eine Kündigung ist kein Akt, der leichtfertig hingenommen werden sollte. Der Arbeitnehmer hat das Recht zu erfahren, aus welchem Grund bzw. aus welchen Gründen das Vertragsverhältnis beendet wird.
  • Fristlose Kündigung: Es ist zwingend erforderlich, dass in dem Kündigungsschreiben der Grund/die Gründe angegeben wird/werden.

 

UNSER TIPP: Bevor Sie ein Kündigungsschreiben versenden, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie echte und ernsthafte Gründe haben. Andernfalls kann eine missbräuchliche Kündigung Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommen.

Unser Team ist dazu da, Sie bestmöglich zu beraten.

An die Arbeitnehmer

Sie sind leider Opfer einer Kündigung geworden.

Vor allem sollten Sie nicht zu lange warten, um zu reagieren.

  • Bei einer fristlosen Kündigung haben Sie 1 Monat Zeit nach Zustellung des Kündigungsschreibens Zeit, um schriftlich und per Einschreiben die Gründe für die Kündigung anzufragen.
  • Bei einer fristlosen Kündigung haben Sie nach Zustellung des Kündigungsschreibens 3 Monate Zeit, um
    • entweder schriftlich und per Einschreiben die Begründung(en) anzufechten
    • oder das zuständige Arbeitsgericht mit einem Antrag zu befassen.

Wenn Sie nach Ablauf dieser Fristen nicht reagieren, ist es zu spät.

 

Unser Rat: Trotz des Schocks der Vertragsauflösung sollten Sie nicht zögern, uns um Hilfe zu bitten.